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(Eingestellt am 14.08.08, 10:58)
Datenschutz: Reform des BDSG beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BDSG beschlossen. Ziel ist einerseits, die Tätigkeit von Auskunfteien (Creditreform, Schufa etc.) transparenter zu machen (insb. Scoring) und andererseits, die Rechte der Betroffenen zu stärken. Beim Thema Scoring (Bewertung der Zahlungsfähigkeit von Personen) sollen dem Betroffenen auf Wunsch zukünftig Informationen zur Verfügung gestellt werden, aus denen er ersehen kann, mit Hilfe welcher Daten eine ihn betreffende Entscheidung zustande gekommen ist (z.B. Kreditvergabe). Hierdurch wird auch eine Fehlerkorrektur ermöglicht. Zudem erhält der Betroffene einen Anspruch darauf, wie ein konkreter Scorewert zustandekommt, auch wenn dies automatisch erfolgt. Der Gesetzesentwurf schafft weiterhin konkrete Voraussetzungen für zukünftig durchzuführende Scoringverfahren durch Auskunfteien. Informationen über fällige, nicht beglichene Forderungen sollen zukünftig nur dann weitergegeben werden, wenn bestimmte, gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass personenbezogene Daten über die Zahlungssituation des Betroffenen zu schnell oder zu undifferenziert an Auskunfteien weitergegeben werden. Daten zu Kreditverträgen, die derzeit aufgrund einer besonderen Einwilligungsklausel weitergegeben werden, sollen schließlich zukünftig nur noch im Rahmen bestimmter gesetzlicher Anforderungen übermittelt werden dürfen.

Pressemitteilung beim BMI

Wichtig für den Unternehmer: Der Gesetzesentwurf hat für den IT-Unternehmer keine unmittelbaren Konsequenzen. Die Tätigkeit von Auskunfteien und Banken wird schärfer gesetzlich geregelt und die Rechte von Betroffenen werden erweitert. Dennoch ist es ratsam, zum Thema Datenschutz stets rechtlich auf dem Laufenden zu bleiben.
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